Ausschreibungen im Bereich Aus- und Fortbildung
Der JJVB bietet zum Neuerwerb und zur Verlängerung vorhandener Lizenzen immer wieder Maßnahmen an. Diese finden sich im Seminarbereich und können dort auch direkt gebucht werden.
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Aufgrund der Coronalage haben wir euch auch Online Seminare zur Lizenzverlängerung gesammelt. Diese findet ihr in diesem PDF.
Der Baustein "Sportassistent/in" hat einen sportpraktischen und pädagogischen Schwerpunkt und stellt eine Grundqualifikation für interessierte Menschen dar, die in die Vereinsarbeit einsteigen wollen oder sich bereits engagieren. Die Ausbildung umfasst zwei Wochenenden (Modul 1 und Modul2) und bildet die Grundlage für eine fundierte Trainertätigkeit. Der Baustein bietet einen ersten Einblick in das künftige mögliche Tätigkeitsfeld der Vereinsarbeit. Das Modul 1, welches wir zwei Mal im Jahr anbieten, ersetzt bei uns die Lehrbefähigung, die zum 1. Dan verpflichtend ist.
Wer kann teilnehmen? Alle interessierten Sportler mit 3. Kyu, die Interesse an der Mitarbeit im Verein haben. Das Mindestalter ist 14 Jahre.
Voraussetzungen:
a) 3. Kyu Ju-Jutsu
b) Mindestalter 14 Jahre
Welche Ziele haben die Ausbildungsbausteine?
Die Ausbildung
- gibt praktische Anregungen für die Arbeit mit im Sportverein,
- vermittelt Fachwissen zu Sportpraxis, sportübergreifender Vereinsarbeit und Pädagogik,
- entwickelt pädagogische, methodische und organisatorische Fähigkeiten,
- fördert die aktive Beteiligung an der Vereinsarbeit und motiviert und unterstützt bei der Übernahme von Verantwortung,
- gibt konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung neuer Ideen in die Vereinspraxis
- und bereitet vor, um die Jugendleiterausbildung oder eine Trainer C Ausbildung, die sich aufbauend daran anschließt. Die Sportassistenten-Ausbildung ist unser Grundlehrgang für die Jugendleiterlizenz oder Trainer C Lizenz.
Fortbildung im JJVB
Der JJVB bietet regelmäßig Fortbildungen zur Lizenzverlängerung an. Die 15 LE können bei verschiedenen Veranstaltungen gesammelt werden. Die Veranstaltungen sind entsprechend gekennzeichnet.
Die Verlängerung richtet sich nach der Rahmenrichtlinie des DJJV. Diese besagt:
Zur Fortbildung der Trainer und zur Verlängerung noch gültiger C - A Lizenzen sind nach wie vor 15 Lerneinheiten (LE) á 45 Minuten notwendig!
Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen
- Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen für die 1. und 2. Lizenzstufe wird wie folgt verfahren::
- Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 LE um drei Jahre verlängert.
- Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit 30 LE um vier Jahre verlängert.
- Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier und fünf Jahre: die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen mit insgesamt 45 LE um vier Jahre verlängert.
- Überschreiten der Gültigkeitsdauer um mehr als fünf Jahre: Die gesamte Ausbildung ist neu zu absolvieren.
Verfahren zur Lizenzverlängerung
Die zu verlängernde Lizenz müssen folgende Daten als gescanntes Dokument via E-Mail an geschaeftsstelle@jjbaden.de gesendet werden:
- aktuelle Trainer-C-Lizenz
- Nachweis der durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen, um diese den Lerneinheiten anzurechnen
Bezogen auf das Ju-Jutsu, müssen spätestens alle angehenden DAN-Träger (1 Schwarzgurt) zur Prüfungszulassung u.a. einen Notwehr/Nothilfe- Kurs besuchen, der von einem Mitglied des Lehrteams Baden durchgeführt wird. Wer diesen diesen Kurs einmal absolviert hat, muss ihn auch zu den weiteren Dan-Prüfungen nicht mehr erneuern.
Der Notwehr/ Nothilfe-Kurs im Ju-Jutsu gliedert sich in einen theoretischen (2 UE), in welchem die rechtlichen Aspekte anhand von praktischen Beispielen erörtert und diskutiert werden und in einen praktischen Teil (2 UE), in welchem mögliche Notwehr oder Nothilfe-Situationen von den Teilnehmern dargestellt und gelöst werden.
Aber Kenntnisse über Notwehr und Nothilfe sind nicht nur für Kampfsportler von Bedeutung. Aktuelle Vorkommnisse und (sexuelle) Übergriffe an Silvester u.a. in Köln, die aktuellen Clown-Angriffe sowie Übergriffe in Bahnhöfen und Verkehrsmitteln, die man aus den Medienberichten kennt, verdeutlichen, dass man jederzeit plötzlich in eine Notwehrsituation geraten kann, in der man selbst oder ein anderer Hilfe benötigt.
Aber wie verhalte ich mich dann richtig? Was ist rechtlich zulässig und zwingend gefordert? Welche “Hilfsmittel“ darf ich einsetzen?
Wer nicht in den Fokus eines Staatsanwaltes wegen unterlassener Hilfeleistung, Notwehrexzess oder anderer strafbaren Handlungen geraten will, darf zum Einen nicht einfach weg sehen und muss sich zum Anderen rechtskonform verhalten.
In dem Kurs vom Ju-Jutsu-Verband Baden werden diese rechtlichen Voraussetzungen und die praktische Umsetzung, wie und welche möglichen Massnahmen verhältnismäßig und Situationsgerecht möglich oder erforderlich sind, anhand von praktische Beispielen und Übungen geübt und geschult.
Dazu gehören auch der richtige Einsatz von Mimik, Gestik und Stimme. Denn diese können eskalierend wirken und verhindern ggf. eine Eskalation und können helfen, die Situation zu entschärfen. Sie können auch ein geeignetes „Hilfsmittel“ sein, um die Ernsthaftigkeit und den eigenen Durchsetzungswillen einzuschreiten oder sich zur Wehr zu setzen unterstreichen.
„Dem Täter glaubhaft vermitteln, nicht selbst ein Opfer zu sein oder ein zweite Opfer zu werden.“
Aber alles im Rahmen der rechtlichen Grenzen, die auch für Notwehr und Nothilfe iu.a. im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind.
Das Problem: In einer Notwehrsituation müssen Entscheidungen, Massnahmen zu ergreifen, die diese rechtlichen Grenzen und Möglichkeiten einhalten, innerhalb weniger Sekunden gefällt werden.
Staatsanwalt und Richter haben aber dann mehrere Wochen oder gar Monate Zeit, die „mutmaßliche“ Notwehrsituation bis ins kleinste Detail zu prüfen.