Begriffsdefinitionen

Gewalt ist eine destruktive physische oder psychische (direkte oder indirekte) Handlung gegenüber Personen oder Sachen und geschieht gegen den Willen der betroffenen Person. Als Gewalt bezeichnet man somit die zielgerichtete und bewusste Schädigung einer Person oder Beschädigung von Sachen, die im Wesentlichen folgende Formen (Gewaltarten) hat:

  • Physische Gewalt: 
    die Schädigung und Verletzung eines anderen durch körperliche Kraft und Stärke (körperliche Gewalt)
  • Psychische Gewalt: 
    die Schädigung und Verletzung eines anderen durch Vorenthalten von Zuwendungen und Vertrauen, durch seelisches Quälen und emotionales Erpressen
  • Verbale Gewalt: 
    die Schädigung und Verletzung eines anderen durch beleidigende, erniedrigende und entwürdigende Worte
  • Vandalismus: 
    Beschädigung und Zerstörung von Gegenständen

Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation in einer Klasse oder in einem Kurs, also unter Mitglieder/-innen einer Gruppe verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt der Ausgrenzung aus der Gruppe direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet. Dabei sind die Angriffe in verletzender Weise intendiert und können sich gegen einzelne, aber auch gegen eine Gruppe richten und von einzelnen oder von einer Gruppe ausgehen.

Für uns ist Mobbing:

  1. ein aggressiver und gewalttätiger Akt
  2. es besteht oft ein Machtgefälle zwischen Mobber/-in und dem Mobbing-Betroffenem/r
  3. die Attacken entweder direkt (z.B. physische Gewalt gegen Person oder Sachen) 
    oder indirekt (z.B. verbale Gewalt: Gerüchte, Beleidigungen, Anspielungen usw.) erfolgen
  4. nicht einmalig
  5. zielgerichtet
  6. beabsichtigt

Mobbing führt zur Ausgrenzung aus der Gruppe und ist für das Opfer eine schmerzlich und leidvolle Erfahrung.

In der Literatur wird der Begriff u.a. wie folgt definiert:

  • mobbing < mob - anmachen, anpöbeln, Pöbel
  • bullying < bully - brutaler Mensch, Brutalo, Tyrann
  • bossing < boss - Chef, Attacken, vom Vorgesetzten ausgehend
  • staffing < staff - Mitglied einer Betriebsmannschaft, Attacken von den Untergebenen ausgehend

Mehr zum Thema Mobbing unter folgendem Link: [LINK]

Den Begriff „Notwehr“ kennt Jedermann und Jederfrau. Aber gerade diesem Umstand ist es zu verdanken, dass Notwehr oftmals falsch angenommen wird, ohne dass die juristischen Voraussetzungen vorliegen, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass man sich selbst strafbar macht.

Die Grundlagen des Notwehrrechts lassen sich auf zwei Gedanken zurückführen, die anschaulich die Grundlagen der gesetzlichen Regelung darstellen und erklären.

Dies sind die:

individualrechtlichen Grundlagen:

  • Niemand muss sich gegen seinen Willen verletzen lassen!

und die sozialrechtlichen Grundlagen:

  • Das Recht braucht dem Unrecht nicht weichen!

Die rechtlichen Grundlagen und andere soziale Verhaltensweisen werden in unseren Kursen vermittelt. Für Kinder heißt das:

Es gibt ein Gesetz, dass besagt, dass sich jeder wehren darf, wenn er angegriffen wird. Das bedeutet für Euch, wenn ihr was nicht wollt, dann müsst ihr das nicht zulassen. Nein Sagen! Sich körperlich wehren, wenn ich körperlich angegriffen werdet ist erlaubt!

Redet bitte darüber und sagt es immer einem Erwachsenen, am Besten Euren Eltern!

Im Gesetzt steht das wie folgt:

Notwehr (§ 32 STGB oder § 227 BGB)

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.