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PRÄVENTIONSKONZEPT

Der Ju Jutsu Verband Baden e.V. und die Sportvereine übernehmen Verantwortung für das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Die Verbandsarbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dazu gehört auch der Schutz vor Vernachlässigung, Gefährdung und Missbrauch.

Die Verband stellt sich bereits seit Jahren der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, präventiv gegen Gewalt im Allgemeinen (sowohl durch Gleichaltrige, als auch durch Ältere und Erwachsene), als auch sexualisierte Gewalt und sexuellen Missbrauch gerade an Kindern und Jugendlichen, zu erkennen und Maßnahmen der Prävention, sowohl durch methodisch didaktische Methoden (konkrete Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, als auch strukturelle Methoden (Organisation und Institution betreffend) durchzuführen. Dies erfordert vernetztes Arbeiten und Zusammenwirken aller Ebenen innerhalb des Verbandes und aller relevanten Behörden, Institutionen und Organisationen.

Den besonderen Stellenwert, das dieses Thema innerhalb der Verbandsarbeit seit vielen Jahren hat, drückt sich im Besonderen durch das Konzept „Nicht mit mir!" aus, welches sich mit den Themenkomplexen GewaltPrävention, SelbstBehauptung und SelbstVerteidigung beschäftigt.

Aus dem Selbstverständnis der Sportart Ju Jutsu ergibt sich, dass wir sexualisierte Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen aufs Schärfste verurteilen. Wir wollen durch unser Präventionskonzept dazu beitragen, dass sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im und durch Sport verhindert werden kann. Jeder Fall von Missbrauch ist einer zu viel!

Das Präventionskonzept des Ju Jutsu Verband Baden e.V. schlägt nachfolgende Maßnahmen zur Umsetzung in jedem Verein vor, wobei die ersten 4 Punkte als zwingend notwendig angesehen werden:

  1. Die Vorstände sowie die Jugendleitungen der Landesverbände und der Vereine kennen unsere Informationstexte aus dem Internet oder den einschlägigen Broschüren:
    • Hintergrundinformation zum Thema Kindeswohlgefährdung
    • Sexuellen Missbrauch im Sport und durch Sport verhindern
    • Verhaltenshinweise
    • Kindeswohl bei Freizeiten und Trainingslagern / Verhaltenshinweise für mehrtägige Veranstaltungen
    • Ehren / Verhaltenskodex – als Anlage an neue ÜL Verträge, neue Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder sowie als Information für bereits tätige Übungsleiter, Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder
  2. Alle Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen und Mitarbeiter/innen erhalten alle erforderlichen Informationen, die für ihre Arbeit im Verein notwendig sind. Dies kann in schriftlicher Form erfolgen oder bei Fortbildungen, Schulungen im Verein oder bei den Sportorganisationen oder im Rahmen einer Ausbildung. Hier sei nochmals auf die Kursleiterausbildung „Nicht mit mir!" verwiesen, die entsprechende Ausbildungsinhalte enthält und auf weitere gesonderte Schulungsangebote.
  3. Hauptberufliches Personal, wie beispielsweise hauptberuflicheTrainer/innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden von ihrem Vereinsvorstand dazu aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
  4. Trainern/innen, Übungsleitern/innen, Betreuern/innen, Helfern/innen, die ehrenamtlich arbeiten oder auf Honorarbasis tätig sind, unterzeichnen den Ehren /Verhaltenskodex. Dieser sollte auf jeden Fall Bestandteil eines jeden neuen Trainer /Übungsleitervertrages sein.

Die weiteren Maßnahmen werden ebenfalls als sinnvoll angesehen und sollten nach Möglichkeit ungesetzt werden. Hierbei sind jedoch die konkreten Gegebenheiten in den jeweiligen Vereinen zu berücksichtigen.

  1. Mehrtägige Turniere, Wettkämpfe, Trainingslager oder Freizeiten werden gewissenhaft mit Blickwinkel auf die Problematik vorbereitet. Alle Betreuer/ innen unterzeichnen den Ehren /Verhaltenskodex. Die Betreuer/ innen werden entsprechend geschult. Gemeinsam legen sie die erforderlichen Standards der jeweiligen Maßnahme fest. Die Eltern werden über die jeweiligen Standards informiert.
  2. Der Landesverband sowie die Vereine benennen mindestens eine Vertrauensperson (Kinderschutzbeauftragte(r), die vereinsintern als Gesprächspartner zur Verfügung steht. Sie sollte ausreichend qualifiziert sein und mindestens in der Lage sein Kontakt zu einer externen Beratung herzustellen kann. Langfristig sollte es Ziel eines jeden Vereines sein, eine Vertrauensperson benennen zu können.
  3. Einmal jährlich sollte innerhalb des Vereins ein Elterninformationsabend stattfinden, der über die Grundsätze der pädagogischen Arbeit im Verein (Vorstellung des Verhaltenskodexes und anderer Standards) unterrichtet. Hier wird auf die Arbeitsmaterialien des Systems „Nicht mit mir!" verwiesen.

KONTAKT

Direktor Jugend
Swen Harz
jugend@jjbaden.de

Vize-Präsident
Michael Korn
vizepraesident@jjbaden.de

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