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PRÄVENTIONSKONZEPT

JJVB PRÄVENTIONSKONZEPT

1. Präambel

Der Ju-Jutsu Verband Baden e.V. und seine angeschlossenen Sportvereine übernehmen Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Unsere Arbeit ist geprägt von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen. Dazu gehört insbesondere der Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung, Gewalt und sexualisierter Gewalt.

Als Verband stellen wir uns aktiv der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, Gewalt – sowohl durch Gleichaltrige als auch durch Erwachsene – präventiv zu begegnen. Unser Ziel ist es, sexualisierte Gewalt und Missbrauch frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu etablieren. Hierbei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, der pädagogische, strukturelle und organisatorische Maßnahmen kombiniert. Eine enge Zusammenarbeit mit Behörden, Fachstellen und anderen Institutionen ist für uns essenziell.

Den hohen Stellenwert dieser Thematik innerhalb unseres Verbandes unterstreichen wir mit dem etablierten Präventionsprogramm „Nicht mit mir!“, das Gewaltprävention, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung in den Fokus rückt​.

2. Grundsätze des Verbandes

Aus unserem Selbstverständnis als Ju-Jutsu-Verband Baden e.V. heraus verurteilen wir jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung und Missbrauch aufs Schärfste. Wir wollen durch unser Präventionskonzept dazu beitragen, dass sexualisierte Gewalt im und durch Sport verhindert wird.

Die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt nicht nur bei einzelnen Personen, sondern beim gesamten Verband und den angeschlossenen Vereinen. Jeder Fall von Gewalt ist einer zu viel – Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns verpflichten​.

3. Konkrete Maßnahmen für Vereine

Die nachfolgenden Maßnahmen sollten in allen Vereinen umgesetzt werden. Die ersten vier Punkte sind dabei als zwingend notwendig anzusehen:

  1. Verpflichtende Kenntnis der Informationsmaterialien
    Die Vorstände und Jugendleitungen der Landesverbände sowie der Vereine müssen sich mit den offiziellen Präventionsmaterialien vertraut machen, darunter:

    • Hintergrundinformationen zum Thema Kindeswohlgefährdung
    • Leitfäden zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sport
    • Verhaltensrichtlinien für Trainerinnen und Betreuerinnen
    • Spezifische Schutzmaßnahmen für Trainingslager, Wettkämpfe und Freizeiten
  2. Verpflichtende Schulungen und Fortbildungen
    Alle Übungsleiterinnen, Trainerinnen, Betreuerinnen und Vereinsmitarbeiterinnen müssen regelmäßig über Präventionsmaßnahmen informiert und geschult werden. Dies kann schriftlich oder im Rahmen von Schulungen und Fortbildungen (z. B. durch den DJJV oder die Landessportbünde) geschehen. Besonders empfohlen wird die Teilnahme an der Kursleiterausbildung „Nicht mit mir!“, die sich mit Gewaltprävention, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung befasst​.

  3. Erweitertes Führungszeugnis für Trainer*innen

    • Hauptberufliches Personal, das mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
    • Auch ehrenamtlich tätige Trainerinnen, Betreuerinnen und Helferinnen sind verpflichtet, einen Ehren- und Verhaltenskodex zu unterzeichnen. Dieser Kodex wird Bestandteil aller Trainerinnen- und Übungsleiter*innen-Verträge​.
  4. Sorgfältige Vorbereitung von mehrtägigen Veranstaltungen

    • Bei Turnieren, Wettkämpfen oder Trainingslagern müssen alle Betreuer*innen den Ehren- und Verhaltenskodex unterzeichnen.
    • Die Betreuung erfolgt durch gemischtgeschlechtliche Teams.
    • Kinder und Jugendliche übernachten getrennt von Trainerinnen und Betreuerinnen.
    • Eltern werden über die geltenden Standards informiert und erhalten eine Möglichkeit zur Rücksprache​.

4. Weitere empfohlene Maßnahmen

Neben den verpflichtenden Maßnahmen gibt es weitere sinnvolle Präventionsansätze, die Vereine nach ihren individuellen Möglichkeiten umsetzen sollten:

  • Benennung einer Kinderschutzbeauftragten / eines Kinderschutzbeauftragten
    Jeder Verein sollte eine Vertrauensperson ernennen, die als direkte Ansprechperson für Kinder, Jugendliche und Eltern fungiert. Diese Person sollte entsprechend geschult sein und im Verdachtsfall professionelle Hilfe vermitteln können. Langfristig sollte jeder Verein eine solche Position besetzen​.

  • Jährlicher Elterninformationsabend
    Mindestens einmal pro Jahr sollte ein Elternabend stattfinden, um über die Präventionsarbeit des Vereins zu informieren. Hierbei können der Verhaltenskodex und weitere Schutzmaßnahmen vorgestellt werden​.

5. Intervention im Verdachtsfall

Falls ein Verdacht oder ein konkreter Fall von Gewalt oder Missbrauch auftritt, sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Der Schutz der betroffenen Person hat oberste Priorität.
  • Kein eigenmächtiges Handeln! Ermittlungen und Befragungen sind ausschließlich Aufgabe von Polizei und Fachstellen.
  • Sofortige Trennung der verdächtigen Person von der betroffenen Person.
  • Einschaltung externer Fachstellen und Behörden nach Absprache mit den Betroffenen.
  • Dokumentation und Weitergabe an die zuständigen Stellen.

Jede*r Vereinsverantwortliche sollte sich bewusst sein, dass der richtige Umgang mit Verdachtsfällen entscheidend für den Schutz der betroffenen Person ist​.

6. Fazit und Verpflichtung des Verbandes

Der Ju-Jutsu Verband Baden e.V. verpflichtet sich, eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Respekts zu schaffen. Unsere Trainer*innen und Vereinsverantwortlichen haben eine besondere Vorbildfunktion und tragen maßgeblich dazu bei, dass Kinder und Jugendliche sich in ihrem Sport sicher fühlen.

Wir appellieren an alle Mitgliedsvereine, dieses Präventionskonzept aktiv umzusetzen und zu leben. Denn nur gemeinsam können wir verhindern, dass Kinder und Jugendliche Gewalt erfahren – sei es innerhalb oder außerhalb des Sports.

INTERNE ANLAUFSTELLEN

Die Aufgabe des Gewaltschutzbeauftragten ist es, ein sensibler Gesprächspartner/-in für Vereine, Trainer/-innen und Vorstandsmitglieder/-innen sowie Kinder, Jugendliche und Eltern zu sein, die den Eindruck haben, dass es einem Mitglied „nicht gut geht“ und evtl. eine Gefährdung vorliegen könnte. Wir sehen diese Aufgabe insbesondere im Bereich der Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport: [GEWALTSCHUTZBEAUFTRAGTE_DJJV]

INTERNE INFORMATIONSQUELLEN

Ihr findet Informationsmaterial im [DOWNLOADBEREICH_DJJV].

EXTERNE ANLAUFSTELLEN

Es gibt diverse [HILFEPORTALE] die Beratungen auch anonym, lokal per Telefon, E-Mail oder über Webseiten anbieten.

KONTAKT JJVB

Direktor Jugend
Swen Harz
jugend@jjbaden.de

Vize-Präsident
Michael Korn
vizepraesident@jjbaden.de

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