TEILNAHMEBEDINGUNG
Mit der Anmeldung erkenne ich die nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Lehrgänge des JJVB an:
1. Ausschreibungen des JJVB zu Seminarveranstaltungen sind keine verbindlichen Vertragsangebote sondern beinhalten lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Interessenten in Form einer Anmeldung.
2. Sofern die Anmeldung eines Interessenten Berücksichtigung findet, erteilt der JJVB vor Veranstaltungsbeginn eine schriftliche Bestätigung (Anmeldebestätigung). Der Vertrag kommt frühestens mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Interessenten zustande. Sollte eine Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der Anmeldende umgehend eine entsprechende Benachrichtigung. Im Übrigen wird auf die Zulassungsvoraussetzungen verwiesen.
3. Bei Teilnahme von Minderjährigen ist zusätzlich die Einverständniserklärung von einer erziehungsberechtigten Person zu unterschreiben und im Original an die Adresse der Jugend per E-Mail jugend@jjbaden.de zu übersenden.
4. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen ist grundsätzlich personengebunden. Der Teilnehmende kann dem JJVB in begründeten Fällen (z.B. Krankheit) bis spätestens 3 Tage vor Seminarbeginn einen Dritten benennen, der an Stelle seiner Person an der Veranstaltung teilnimmt, falls dieser die Zulassungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt.
5. Termine, Preise und Leistungen entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung der Ausschreibung. Programm- und/oder Preisänderungen sowie Irrtümer des Veranstalters sind vorbehalten. Die Teilnehmenden haben wegen eventueller nachträglicher Änderungen keinen Ersatzanspruch gegenüber dem JJVB.
FOTORECHTE & BILDAUFNAHMEN
Die Personen und ihre gesetzlichen Vertreter/-innen erklären ihr Einverständnis, dass Bilder und Filmaufnahmen angefertigt werden, und durch den Ju-Jutsu Verband Baden e.V. sowie die vom Ju-Jutsu Verband Baden e.V. mit der Umsetzung beauftragten Firmen verbreitet und öffentlich - auch im Internet - zur Schau gestellt werden.
Das Einverständnis erfolgt räumlich und inhaltlich unbegrenzt und schließt die Veröffentlichung zu Werbe- und Merchandisingzwecken ausdrücklich mit ein. Die zeitliche Nutzung der Bild- und Filmaufnahmen ist unbeschränkt. Ausgeschlossen werden Bild- und Filmaufnahmen mit unmoralischem und unsittlichem Inhalt und Hintergrund. Das Nutzungsrecht der Bild- und Filmaufnahmen geht an den Ju-Jutsu Verband Baden e.V..
Firmen können die Rechte nur über bspw. einen Sponsorenvertrag mit dem Ju-Jutsu Verband Baden e.V. erhalten. Die Nutzung der Bild- und Filmaufnahmen außerhalb eines Vertrages benötigt die Zustimmung der auf dem Bild abgebildeten Personen. Der Name wird dabei nicht angegeben. Für die Veröffentlichung werden kein Entgelt gezahlt.
Die Bilder dürfen für die folgenden Zwecke genutzt werden:
- Veröffentlichung auf www.jujutsuinbaden.de und Unterseiten, welche durch den Ju-Jutsu Verband Baden e.V. gehostet werden.
- Verwendung auf den Social Media Plattformen des JJVB bspw. auf Instagram, Facebook, TikTok, etc.
- Print-Veröffentlichung zur Bewerbung von Produkten und Veranstaltung des JJVB
- Medien zur Erstellung von Lehrmaterialien
Die Zustimmung über die Veröffentlichung und Verwendung von Fotos können von den abgebildeten Personen jederzeit zurückgenommen oder eingeschränkt werden. Ansonsten ist die Einwilligung unbegrenzt gültig.
ABSAGE UND ÄNDERUNGEN VON VERANSTALTUNGEN
1. Der JJVB behält sich vor, andere als die genannten Referenten/-innen zu den Veranstaltungen zu entsenden, falls dies erforderlich wird, z. B. durch Krankheit, Unabkömmlichkeit des Referenten/-in, höhere Gewalt oder ähnlichem.
2. Für die Stornierung einer Veranstaltung durch den JJVB wegen zu geringer Beteiligung, höherer Gewalt und/oder sonstigen Gründen werden keine Ersatzansprüche anerkannt. Kann eine Veranstaltung aus einem triftigen Grund nicht zu dem/den in der Ausschreibung vorgesehenen Termin(en) stattfinden, ist der JJVB berechtigt, einen Ersatztermin festzulegen, sofern dem Teilnehmenden dies zumutbar ist.
3. Im Falle einer Absage der Veranstaltung wird der JJVB die Teilnehmenden hiervon unverzüglich unterrichten. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden vollständig erstattet. Eine weitergehende Haftung des JJVB ist ausgeschlossen, es sei denn der JJVB handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
4. Der JJVB haftet, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Teilnehmende haben für eine ausreichende Kranken- bzw. Sportunfallversicherung selbst Sorge zu tragen.
5. Der kostenfreie Rücktritt von einer gebuchten Maßnahme kann von den Teilnehmenden nur schriftlich bis 75 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen – maßgeblich hierfür ist der Posteingang. Bei Rücktritten, die weniger als 75 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, gliedern sich die Stornogebühren wie folgt:
- bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% der Seminargebühr
- bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Seminargebühr
- weniger als 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Seminargebühr
- bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die volle Seminargebühr fällig
- Bei Nennung einer Ersatzteilnehmenden entfallen die Stornogebühren.
Zahlungspflicht besteht auch dann, wenn der Rücktritt aus Gründen erfolgt, die die Teilnehmenden nicht zu vertreten haben. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
6. Eine vorzeitige Abreise von Veranstaltungen begründet keine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen; die Veranstaltung gilt dann als beendet.
7. Bei Nichteinhaltung des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungstermins (in der Regel 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) kann der Veranstaltungsplatz durch den JJVB anderweitig vergeben werden.
DATENSCHUTZ
Die vom JJVB im Rahmen der Vertragsanbahnung und des Vertragsabschlusses erhobenen personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Vertragsabwicklung, Lizenz Verwaltung und späterer Informationen im Wege der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und bearbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nur, soweit dies dem Zweck des Vertrages und dessen Durchführung dient.
Neben der Weitergabe personenbezogener Daten bei der Buchung von Übernachtungsmöglichkeiten durch den JJVB umfasst dies insbesondere auch, dass zum Zweck der Bildung von Fahrgemeinschaften die Adresse und Telefonnummer/E-Mail-Adresse des Teilnehmenden in einer Liste der Einladung zum Seminar beigefügt werden kann.